Förderung

1. Maßnahme: Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland – Fördersatz ELER: 68,6 %

2. Maßnahme: Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete – Fördersatz ELER: 100 %

Diese Maßnahmen wurden nach dem Saarländischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027 aus Mitteln der Europäischen Union (ELER) sowie des Bundes und des Saarlandes (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) gefördert.

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